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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Jan Angrick, Silvesterstraße 35a, 46348 Raesfeld (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer") über die Nutzung der webbasierten Software „AngebotFIX" (nachfolgend „Dienst").

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die webbasierte Software „AngebotFIX" zur Erstellung von Angeboten, Rechnungen und E-Rechnungen als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.

(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif (Starter, Pro oder Team). Die aktuelle Leistungsbeschreibung ist auf der Website unter „Preise" einsehbar.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst stetig weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern die vertraglich geschuldeten Hauptleistungen nicht wesentlich eingeschränkt werden.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers auf der Plattform und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(3) Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem Missbrauch seines Kontos erlangt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die aktuellen Preise für die einzelnen Tarife sind auf der Website des Anbieters einsehbar. Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt.

(3) Kommt der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren.

§ 5 Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter kann dem Nutzer eine kostenlose Testphase von 14 Tagen gewähren. Während der Testphase kann der Nutzer den vollen Funktionsumfang des gewählten Tarifs nutzen.

(2) Nach Ablauf der Testphase wird das Abonnement automatisch kostenpflichtig, sofern der Nutzer nicht vorher kündigt.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (Monatsende) gekündigt werden.

(2) Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen in der Software oder per E-Mail an info@angebotfix.de erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht

Da sich das Angebot von AngebotFIX ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder Ereignissen höherer Gewalt nicht erreichbar ist.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Störungen der Netzqualität oder Verfügbarkeit, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

§ 9 Haftung und Datensicherung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vom Nutzer in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt an den Anbieter gezahlten Entgelte begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist im Rahmen dieser leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zusätzlich auf die Deckungssumme seiner bestehenden IT-Haftpflichtversicherung beschränkt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall ist – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich ausgeschlossen.

(4) Für die unentgeltliche Bereitstellung des Dienstes (z.B. während der kostenlosen Testphase nach § 5) ist jegliche Haftung des Anbieters, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Personenschäden, komplett ausgeschlossen.

(5) Datensicherung: Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen (z.B. durch den Export von Rechnungen und Angeboten) selbstständig durchzuführen. Die Haftung des Anbieters für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer eingetreten wäre.

(6) Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Raesfeld), da der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Stand: Februar 2026